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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Lebens-, Trauer-, Abschieds- und Gedenkfeiern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Lebensfeier Berlin

Stand: Mai 2026.


I. Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (»AGB«) gelten für alle Verträge zwischen der GRÜNEBAUM Event Services & Consulting GmbH & Co. KG (im Folgenden »Lebensfeier Berlin«) und den Auftraggeber:innen (im Folgenden »die Familie« oder »Sie«) über die Gestaltung und Durchführung von Lebens-, Trauer-, Abschieds- und Gedenkfeiern in den Räumen The Burrow, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22/24, 10785 Berlin.

  2. Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer:innen im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

  3. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Lebensfeier Berlin stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu.


II. Vertragsschluss

  1. Die Darstellungen auf unserer Website (lebensfeier-berlin.de) stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Anfrage.

  2. Auf Ihre Anfrage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot in Textform. Mit Ihrer schriftlichen oder textförmlichen Annahme (Unterschrift, E-Mail mit Zustimmungserklärung) kommt der Vertrag zustande.

  3. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das Angebot von Lebensfeier Berlin, diese AGB und etwaige gesonderte Vereinbarungen, jeweils in der aktuellsten Fassung bei Vertragsschluss.


III. Leistungen

  1. Gegenstand des Vertrages. Lebensfeier Berlin überlässt der Familie die im Angebot beschriebenen Räume und erbringt die im Angebot ausgewiesenen Leistungen (z. B. Bestuhlung nach Wünschen, technische Ausstattung, Empfangsgetränke, Begleitung am Tag der Feier).

  2. Begleitung statt Komplettpaket. Lebensfeier Berlin tritt nicht als Vollanbieter auf. Trauerredner:innen, Bestatter:innen, Florist:innen, Musiker:innen und Catering werden in der Regel von der Familie selbst beauftragt oder über unser Partner-Netzwerk vermittelt. Eine entsprechende Vermittlung begründet kein eigenes Vertragsverhältnis zwischen Lebensfeier Berlin und diesen Dienstleister:innen gegenüber der Familie.

  3. Hybride Feiern. Auf Wunsch begleiten wir Feiern auch hybrid — mit zurückhaltend eingerichteter Übertragung für entfernte Angehörige. Die hierfür erbrachten technischen Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB; ein bestimmter Erfolg (z. B. eine zu 100 % unterbrechungsfreie Übertragung) wird nicht geschuldet. Wir sichern eine fachgerechte Ausführung der gebuchten Technik zu.

  4. Catering. Wird Bewirtung gewünscht, erfolgt sie in der Regel über unsere Catering-Partner. Ein Fremdcatering ist nach vorheriger Abstimmung möglich; ein gesondert zu vereinbarender Buy-out kann erhoben werden. Der Fremdcaterer hat alle gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Lebensmittel-, Hygiene- und Gewerberecht) selbständig einzuhalten.


IV. Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Anzahlung. Lebensfeier Berlin kann zur Sicherung der Termin- und Raumreservierung eine Anzahlung in Höhe von in der Regel 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags verlangen. Die Anzahlung wird mit Vertragsschluss fällig.

  3. Restbetrag. Der Restbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart, spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin auf das im Angebot genannte Konto zu überweisen. Bei kurzfristig vereinbarten Feiern (Termin innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsschluss) kann eine vollständige Vorabzahlung vereinbart werden.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Verzugszinsen werden Verbraucher:innen gegenüber in gesetzlicher Höhe berechnet.


V. Rücktritt, Stornierung, besondere Umstände

  1. Rücktritt durch die Familie. Sie können vom Vertrag jederzeit zurücktreten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz für entgangene Nutzungsmöglichkeiten und bereits entstandene Aufwendungen zu zahlen.

  2. Pauschalierter Schadenersatz:

    • bis 12 Wochen vor dem Termin: 15 % des vereinbarten Gesamtbetrags
    • bis 6 Wochen vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags
    • bis 2 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags
    • ab weniger als 2 Wochen vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Gesamtbetrags

    Bereits abgerufene Drittleistungen (Catering, externes Personal), die nicht mehr storniert werden können, werden Ihnen zusätzlich nachgewiesen in Rechnung gestellt.

    Sie haben in jedem Fall das Recht, nachzuweisen, dass Lebensfeier Berlin tatsächlich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Lebensfeier Berlin behält sich vor, einen konkret höheren, tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.

  3. Tod der zu betrauernden Person. Da Lebensfeiern in aller Regel anlässlich eines Todesfalls geplant werden, hat das Versterben der Person, für die die Feier ausgerichtet werden soll, keinen eigenständigen Rücktrittsgrund zur Folge — der Anlass des Vertrages bleibt erhalten. Eine sinnvolle Terminverschiebung im Einvernehmen mit der Familie ist möglich (siehe Ziffer V.5).

  4. Tod eines weiteren engen Angehörigen vor dem Termin. Verstirbt vor dem vereinbarten Termin eine weitere enge Angehörige oder ein weiterer enger Angehöriger der buchenden Familie und ist die Durchführung der Feier dadurch erkennbar nicht zumutbar, bemühen sich beide Seiten um eine einvernehmliche Lösung. Lebensfeier Berlin wird in einem solchen Fall vorrangig eine kostenfreie Terminverschiebung anbieten; eine entgeltliche Stornierung kommt nur in Betracht, wenn eine Verschiebung erkennbar nicht möglich ist.

  5. Terminverschiebung. Eine einmalige Terminverschiebung ist bis 14 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern ein neuer Termin innerhalb von zwölf Monaten gefunden werden kann. Spätere oder weitere Verschiebungen sind in Abstimmung möglich; etwaige Mehrkosten Dritter (Catering, externes Personal) werden Ihnen offen ausgewiesen.

  6. Höhere Gewalt. Werden die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Pandemien, Naturereignisse, unvorhersehbare behördliche Anordnungen) unmöglich, werden beide Seiten von ihren Hauptleistungspflichten im Umfang der Störung befreit. Lebensfeier Berlin bietet vorrangig einen Alternativtermin an. Bereits entstandene und nachgewiesene Aufwendungen (z. B. Drittkosten, die nicht mehr storniert werden können) sind von der Familie zu tragen.

  7. Rücktritt durch Lebensfeier Berlin. Lebensfeier Berlin kann ausnahmsweise zurücktreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt — insbesondere wenn behördliche Auflagen die Durchführung verbieten, die Räumlichkeiten ohne unser Verschulden nicht zur Verfügung stehen oder die geplante Veranstaltung gegen geltendes Recht verstoßen würde. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet, soweit nicht ausnahmsweise Drittkosten unwiederbringlich angefallen sind.


VI. Pflichten der Familie / Nutzung der Räume

  1. Sie sind verpflichtet, mit den überlassenen Räumen und der darin befindlichen Einrichtung sorgsam umzugehen. Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.

  2. Aufbauten und Dekoration durch Sie oder von Ihnen beauftragte Dritte (z. B. Florist:innen) sind vorab mit uns abzustimmen. Bauliche Eingriffe (Nageln, Schrauben, Bekleben fester Oberflächen) sind nicht gestattet.

  3. Bei Veranstaltungen, die einen besonderen organisatorischen Aufwand erfordern (z. B. größere Gästezahlen, externe Technik), benennen Sie uns spätestens 14 Tage vor dem Termin eine Ansprechperson, die am Tag der Feier anwesend ist.

  4. Offenes Feuer ist mit Ausnahme rußfreier Kerzen zur Dekoration nicht gestattet. Brand- und Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten.

  5. Bei Veranstaltungen mit Musikwiedergabe sind etwaige Pflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) von Ihnen wahrzunehmen, soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.


VII. Haftung

  1. Haftung von Lebensfeier Berlin. Lebensfeier Berlin haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Lebensfeier Berlin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet Lebensfeier Berlin uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Lebensfeier Berlin auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

  2. Haftung der Familie. Sie haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch Sie selbst, Ihre Gäste oder von Ihnen beauftragte Dritte (z. B. Catering, Florist:innen, Musiker:innen) an den überlassenen Räumen oder deren Einrichtung verursacht werden.

  3. Hybride Übertragungen. Für Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (Ausfälle öffentlicher Internet-Leitungen, Störungen von Drittanbieter-Plattformen wie Zoom, MS Teams oder Vimeo, Stromausfälle im öffentlichen Netz) übernehmen wir keine Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen der digitalen Dienstleistungen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden — höchstens die Vergütung für das gebuchte digitale Zusatzpaket — begrenzt.

  4. Wertsachen. Für persönliche Gegenstände, Wertsachen, Bargeld oder Garderobe übernehmen wir, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.


VIII. Bild- und Tonaufnahmen

  1. Bild- und Tonaufnahmen während der Feier dürfen ausschließlich durch Personen erfolgen, die von Ihnen ausdrücklich dazu beauftragt sind. Wir bitten Sie, Ihre Gäste vor Beginn der Feier kurz hierauf hinzuweisen.

  2. Soweit Lebensfeier Berlin selbst Aufnahmen anfertigt (z. B. zur Dokumentation einer hybriden Übertragung), erfolgt dies nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und ausschließlich für die mit Ihnen vereinbarten Zwecke.

  3. Eine gewerbliche Verwertung von Aufnahmen aus unseren Räumen — auch durch Sie oder von Ihnen beauftragte Dritte — ist nur nach vorheriger Abstimmung mit Lebensfeier Berlin zulässig.


IX. Datenschutz

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt unsere Datenschutzerklärung. Bei hybriden Veranstaltungen, in denen wir personenbezogene Daten Ihrer Gäste (z. B. Teilnehmer:innen-Listen, Chat-Beiträge) im Auftrag verarbeiten, schließen wir mit Ihnen einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.


X. Widerrufsrecht für Verbraucher:innen

Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in Verbindung mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum betreffen, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Lebensfeiern an einem konkret vereinbarten Termin fallen voraussichtlich unter diese Ausnahme.


XI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Verbraucher:in ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  2. Ist die Familie Kaufmann:frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.

  3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  5. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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